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Warnung vor Betrugsmasche der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Der Deutsche Wanderverband wurde über eine Betrugsmasche informiert und gibt unten stehenden Hinweis des Deutschen Tourismusverbandes in seinem Verantwortungsbereich bekannt:

Uns liegt ein Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ) vor, durch das der unrichtige Eindruck vermittelt wird, man müsse sich, um die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen, bei der DAZ erfassen lassen.

Zunächst wird man mit dem Schreiben der DAZ aufgefordert, den beigefügten Erhebungsbogen an die DAZ zurück zu reichen. Im Kleingedruckten wird dann beiläufig erklärt, dass für die Leistungen der DAZ Kosten in Höhe von jährlich EUR 592,62 entstehen. Die Vereinbarung hat dabei eine Laufzeit von 3 Jahren.

Entgegen der Schilderungen der DAZ besteht jedoch keine Verpflichtung, eine Erfassung bei der DAZ durchzuführen. Von einer Zurücksendung des Meldeformulars der DAZ muss dringend abgeraten werden. Sollten bereits Rücksendungen erfolgt sein, raten wir dringend, die Erklärung zu widerrufen.

In diesem Zusammenhang weist auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einer >>Pressemitteilung darauf hin, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht, eine Erfassung bei der DAZ durchzuführen.

Sven Gläser
Rechtsreferent

Deutscher Tourismusverband e.V.

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