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Newsletter 2/2024

Das Bildungsjahr 2024 neigt sich dem Ende. Nach der Corona-Zeit sind die Teilnehmerzahlen aller Lehrgangsformen deutlich angestiegen. Das zeigt, dass sich der Bedarf an qualifizierten Wanderführern durch die wachsende Zahl der Wanderer sichtbar erhöht hat. Darauf sollten sich alle Mitgliedsvereine des TGW in Bezug auf qualifizierte Führungen von Wanderungen einstellen. Dieser Thematik hat sich der Vorstand des TGW angenommen.

Mit diesem Newsletter möchten wir eine Vorschau über die geplanten Vorhaben in dem Bildungsjahr 2025 geben.

Der TGW-Vorstand hat sich auf der Beratung am 2. September 2024 mit der Entwicklung des TGW-Bildungswerk für die Zeit bis 2027 beschäftigt und hat für die Durchführung der Lehrgänge eine Reihe von neuen Regeln beraten und beschlossen.

        1. Der Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist auf einen Termin gelegt worden.

        • Damit fallen die unterschiedlichen Zeiträume der Anmeldung für die LSS und den TGW weg. Sie orientieren sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Landessportschule Thüringen, hier sind die Stornobedingungen auf 70 Tage vor Lehrgangsbeginn angelegt.
        • Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind möglich. Sie bedürfen der Nachfrage über freie Bettenkapazitäten der LSS.
        • Bei Tageslehrgängen gelten die allgemeinen AGB, Anmeldung 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

        2. Das Anmeldeverfahren wurde verändert.

        • Bei den Zugangsvoraussetzungen für die DWV-Wanderführer*in® Ausbildung sind Externe Angebote in Abstimmung mit dem Deutschen Wanderverband (DWV) aufgenommen worden.
        • Bei der DWV-Wanderführer*in® Fortbildung ist die 1.Hilfe als Voraussetzung entfallen, da die 1. Hilfe-Auffrischung in die Fortbildung integriert wurde und so als Leistung des TGW für seine Wanderführer/in ausgewiesen ist.
        • Bei der DWV-Gesundheitswanderführer*in®-Fortbildung, die über den DWV anzumelden ist, gibt es folgendes Neues: Es ist neben der Anmeldung über den Link des DWV die Anmeldung für die Kursgebühr des Lehrgangs an den TGW auch die Anmeldung für die Leistungen der Landessportschule (LSS) an den TGW (für die Rechnungslegung) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
        • Die im Anhang der Teilnahmebedingungen befindlichen Unterlagen können bei der Anreise zum Lehrgang mitgebracht werden.

        3. Bei den Teilnahmegebühren ist folgende zu beachten:

        • Die Kursgebühren sind geringfügig angehoben worden. Dabei ist die Differenzierung der Kursgebühren nach Vereinsmitgliedschaft deutlicher und die Leistung des TGW für seine Wanderführer sichtbarer.
        • Die Kursgebühr ist nach Teilnahmebestätigung/Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des TGW Thüringen zu entrichten. Die Anmeldung wird erst nach Begleichung der Kursgebühr rechtswirksam.
        • Die Begleichung der Inanspruchnahme von Leistungen der Landessportschule werden auf der Grundlage der Rechnung mit dem Belegungs-/ Bewirtschaftungsbeleg von dem TGW in Vorkasse beglichen. Am Lehrgangsende erhält jeder Teilnehmer eine Rechnung der genutzten Leistungen der LSS, die innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto des TGW zu begleichen sind.

        4. Die Angebote der Fortbildung von zertifizierten Wanderführern und Natur- und Landschaftsführer (ZNL) wurde ebenfalls übersichtlicher gestaltet.

        • Die DWV-Wandergführer*in® können bei Bedarf das Alternativangebot der beiden Tagesfortbildungen nutzen. Dabei sind 16.Unterrichtseinheiten vorgesehen.
        • Für die ZNL-Fortbildungen ®, sind in den 5 Jahren der Laufzeit, mindestens 2 mal Fortbildung mit 6 Unterrichtseinheiten nachzuweisen.
        • Besonderer Hinweis: ZNL, die in regionalen Strukturen tätig sind, haben ihre Nachweise der Fortbildung dem TGW-Bildungswerk Jährlich für die Registratur beim TMBNU zuzusenden.

        5. Das TGW-Bildungswerk wird auch weiterhin alle Vereine Ende Oktober über die DWV-Wanderführer*in®, DOSB-Übungsleiter-C und ZNL informieren, bei denen im folgenden Jahr eine Verlängerung ansteht.
        Die Bitte an die Vereinsvorsitzenden: Beachtet für die Information der Wanderführer*in den jeweiligen Meldeschluss. Zum Jahresende sind dem TGW die Zertifizierten Wanderführer*in, die keine Verlängerung der Lizenz mehr machen zu melden (möglichst mit er Statistik), damit sie aus der Registratur herausgenommen werden können.

        Über die Neuregelungen werden wir in der TGW-Mitgliederversammlung am 16.11.2024 noch informieren.

        Bitte beachtet auch die Hinweise, über die in den vorausgegangenen News Letter über die Aus- und Fortbildung im Rahmen des Deutschen Wanderverbandes, besonders der Fortbildung, gegeben wurden.

        Denn von der Qualität und der Anzahl der in den Vereinen tätigen zertifizierten DWV-Wanderführer*in® hängt in Zukunft nicht nur die Qualität und Ausstrahlung der Vereine, sondern auch der Bestand der Vereine ab.

        Wir wollen und können doch nicht zulassen, dass Verlängerungen von Lizenzen sowohl von DWV-Wanderführer*in®, Übungsleiterin-C als auch von Zertifizierten Natur- und Landschaftsführe*in und damit die vorhandenen Kompetenzen, Erfahrungen und der Ideenreichtum verloren gehen.

        Frisch Auf
        Bad Blankenburg, 5. September 2024

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