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Beschluss von Bund-Länder zur Pandemie vom 02.12.2021 – bundesweite Mindestregulierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

gestern tagte nochmals der Bund mit den Ländern, dabei wurden neue Beschlüsse in Sachen Corona-Pandemie gefasst. Der Bundesbeschluss ist als mindestgeltende Regulierung zu verstehen, wichtig auch hier die geltenden Länderregelungen oder spezielle Landkreisauflagen können durchaus strenger sein.

Für die Vereinsarbeit sind u.a. folgende neuen Hinweise von Relevanz:

  • Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (z.B. Museen, Heimatstuben, bewirtschaftete Hütten und Wanderheime, etc.) inzidenzunabhängig nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).
  • in Landkreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Beschluss.

Was könnte noch wichtig und hilfreich für Sie und Ihre Vereinsarbeit sein:

  • Für Ihre Veranstaltungen ist eine Nachverfolgung nach wie vor sehr wichtig und verbindlich. Mustervorlagen für Veranstaltungsbögen 3G (separat für drinnen und draußen) sowie weitere Anregungen finden Sie im DWV Corona-Wegweiser unter: https://www.wanderverband.de/corona-wegweiser - die Vorlagen sind derzeit noch auf 3G ausgestellt, da es sich um eine offene WORD Datei handelt können Sie diese für Ihre Arbeit vor Ort entsprechend anpassen.
  • Für Hütten-, Unterkunfts- oder Museumsbetreibende DWV-Mitgliedsvereine ist wichtig, dass die Überbrückungshilfe IV sowie Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld mit Beschluss vom 18. November bis 31. März 2022 verlängert wurden. Weitere Fonds wie auch der , Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sollen ebenso verlängert werden.
  • NEU ist die Diskussion über die „Befristung des Status „geimpft“ nach der zweiten Impfung“. In der EU wird derzeit über eine Gültigkeit von „neun Monaten“ diskutiert. Danach wird eine Booster-Impfung notwendig sein, um weiterhin als geimpft (wichtig für 2G Veranstaltungen) zu gelten. Genaues wurde hier noch nicht beschlossen, kann durchaus zur Weitergabe unter ihren Mitgliedern als Information schon mal nützlich sein.

Wir freuen uns über die Weitergabe an Ihre Mitglieder und wichtigen Akteure. Ich wünsche Ihnen einen schönen zweiten Advent, bleiben Sie zuversichtlich.

Mit besten Grüßen aus Kassel

Ute Dicks
Dipl.-Geogr. Geschäftsführerin

Deutscher Wanderverband
Kleine Rosenstr. 1- 3
34117 Kassel
Tel. 0561-93873-15
Fax 0561-93873-10

u.dicks@wanderverband.de

www.wanderverband.de
www.wanderbares-deutschland.de

Vereinsregister: Amtsgericht Stuttgart, VR 432 • Präsident: Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß • Geschäftsführerin: Ute Dicks

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